Verhaltenskodex für Mitarbeiter

softwareXperts GmbH

Gültig ab: März 2026

 

Präambel

Die softwareXperts GmbH (im Folgenden „SWX") verpflichtet sich zu ethischem, gesetzeskonformem und verantwortungsvollem Handeln. Dieser Verhaltenskodex definiert verbindliche Grundsätze für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftsführer, freien Mitarbeiter und Subunternehmer, die im Namen von SWX tätig sind.

Jede Person, die für SWX arbeitet, ist verpflichtet, diesen Kodex zu kennen und einzuhalten. Verstöße können arbeitsrechtliche und vertragliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

1. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die geltenden lokalen, nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Dies umfasst insbesondere das österreichische Recht sowie alle Regelungen, die am jeweiligen Einsatzort gelten.

 

2. Verbot von Bestechung und Korruption

SWX duldet keinerlei Form von Bestechung oder Korruption — weder aktiv noch passiv.

  • Es ist verboten, Amtsträgern, Geschäftspartnern oder Dritten Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, um geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen.
  • Ebenso ist es verboten, solche Vorteile anzunehmen oder zu fordern.
  • Dies gilt für direkte und indirekte Zahlungen, auch über Dritte oder Vermittler.

 

3. Geschenke und Bewirtungen

Geschenke und Einladungen dürfen nur unter folgenden Bedingungen angenommen oder gewährt werden:

  • Sie sind von geringem Wert (Richtwert: max. **50 EUR**).
  • Sie sind sozial angemessen und branchenüblich.
  • Sie dienen nicht dazu, Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen.
  • Geschenke über dem Richtwert sind der Geschäftsführung zu melden.
  • Bargeld oder bargeldähnliche Zuwendungen sind grundsätzlich verboten.

 

4. Vermeidung von Interessenkonflikten

Mitarbeiter sind verpflichtet, private Interessen von geschäftlichen Interessen zu trennen.

  • Situationen, in denen persönliche Interessen mit den Interessen von SWX oder deren Kunden in Konflikt geraten könnten, sind unverzüglich der Geschäftsführung zu melden.
  • Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Konkurrenzunternehmen oder Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen sind offenzulegen.
  • Im Zweifelsfall entscheidet die Geschäftsführung über das weitere Vorgehen.

 

5. Insiderhandel

SWX-Mitarbeiter erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit bei Kunden möglicherweise Zugang zu vertraulichen, kursrelevanten Informationen.

  • Die Nutzung von Insiderinformationen für private Wertpapiergeschäfte oder die Weitergabe solcher Informationen an Dritte ist streng verboten.
  • Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, solange die Information nicht öffentlich bekannt ist.
  • SWX hält sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Insiderhandel, insbesondere die EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR).

 

6. Geldwäscheprävention

SWX verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

  • Alle Geschäftsbeziehungen werden transparent und nachvollziehbar geführt.
  • Verdächtige Transaktionen oder ungewöhnliche Zahlungsvorgänge sind unverzüglich der Geschäftsführung zu melden.
  • Zahlungen erfolgen ausschließlich über nachvollziehbare Bankwege.

 

7. Sanktionen und Embargos

SWX hält sich an alle anwendbaren Sanktionsregelungen der EU, der Vereinten Nationen sowie weitere international gültige Sanktionslisten.

  • Vor Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen wird geprüft, ob Geschäftspartner auf Sanktionslisten geführt werden.
  • Geschäfte mit sanktionierten Personen, Unternehmen oder Ländern sind untersagt.

 

8. Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit

SWX lehnt jede Form von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Pflichtarbeit und Menschenhandel kategorisch ab.

  • SWX beschäftigt keine Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter.
  • Alle Arbeitsverhältnisse beruhen auf Freiwilligkeit.
  • SWX erwartet von seinen Geschäftspartnern und Subunternehmern die Einhaltung derselben Standards in ihrer gesamten Lieferkette.

 

9. Anti-Diskriminierung und Chancengleichheit

SWX fördert ein Arbeitsumfeld frei von Diskriminierung.

  • Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale wird nicht toleriert.
  • Chancengleichheit gilt für alle Prozesse: Einstellung, Vergütung, Beförderung, Weiterbildung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
  • SWX setzt sich aktiv für Diversität und Inklusion ein.

 

10. Faire Arbeitsbedingungen

SWX verpflichtet sich zu fairen Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter:

  • Arbeitszeiten: Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeiten und Ruhezeiten.
  • Faire Entlohnung: Vergütung mindestens gemäß den geltenden gesetzlichen und kollektivvertraglichen Mindeststandards.
  • Sicherer Arbeitsplatz: Gewährleistung eines sicheren und hygienischen Arbeitsumfelds unter Beachtung aller Arbeitsschutzvorschriften.
  • Belästigungsfreier Arbeitsplatz: Physische, psychische und verbale Belästigung sowie jede Form von Mobbing sind verboten.

 

11. Vereinigungsfreiheit

SWX respektiert das Recht aller Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

12. Verbot illegaler Drogen

Der Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen am Arbeitsplatz oder während der Ausübung beruflicher Tätigkeiten ist verboten. Mitarbeiter dürfen ihre Tätigkeit nicht unter dem Einfluss von Substanzen ausüben, die ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.

 

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

SWX hält sich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und alle weiteren geltenden Datenschutzgesetze.

  • Personenbezogene Daten werden nur zweckgebunden und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.
  • Vertrauliche Informationen von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern sind zu schützen und dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
  • Datenschutzverletzungen sind unverzüglich der Geschäftsführung zu melden.

 

14. Informationssicherheit

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die IT-Sicherheitsstandards von SWX und der jeweiligen Kunden einzuhalten.

  • Unbefugter Zugriff auf Daten und Systeme ist untersagt.
  • Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben.
  • Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich zu melden.

 

15. Meldung von Verstößen (Whistleblowing)

SWX ermutigt alle Mitarbeiter, Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex, gegen Gesetze oder gegen interne Richtlinien zu melden.

  • Meldungen können vertraulich an die Geschäftsführung gerichtet werden: compliance@sw-xperts.com
  • Hinweisgeber werden vor Benachteiligungen geschützt. Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber sind verboten.
  • Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft.

 

16. Umweltverantwortung

SWX ist sich seiner ökologischen Verantwortung bewusst:

  • Ressourcen werden effizient eingesetzt.
  • Unnötige Umweltbelastungen werden vermieden.
  • SWX bevorzugt bei Beschaffungsentscheidungen nachhaltige Alternativen, wenn wirtschaftlich vertretbar.

 

17. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können arbeitsrechtliche, vertragliche und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Art der Konsequenz richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.

 

18. Gültigkeit und Anerkennung

Dieser Verhaltenskodex tritt mit Unterzeichnung durch die Geschäftsführung in Kraft und gilt für alle Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Subunternehmer von SWX.

Jeder Mitarbeiter bestätigt mit Beginn seiner Tätigkeit die Kenntnisnahme und Einhaltung dieses Kodex.

 

softwareXperts GmbH

Die Geschäftsführung

St. Pölten, März 2026

 

*Dieses Dokument wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die jeweils aktuelle Version ist verbindlich.*