14.09.2026

Die DRV prüft jetzt mit KI: Die Sicherheitslücke schließt sich

Scheinselbstständigkeit klingt nach einem Randthema für Juristen. Es ist keins. Die Deutsche Rentenversicherung hat 2024 über 4.000 Betriebsprüfungen durchgeführt und Nachforderungen in Millionenhöhe gestellt. Gegen Auftraggeber und gegen Freelancer. 

Und 2026 wird die Prüfpraxis noch schärfer, weil die DRV ab sofort mit KI prüft.

Was Scheinselbstständigkeit ist und was nicht 

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger tätig ist, aber de facto wie ein Angestellter arbeitet. Entscheidend ist, ob die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit die Merkmale eines Angestelltenverhältnisses erfüllt. Mit allen Sozialversicherungsbeiträgen. 

Die entscheidenden Merkmale sind nicht im Vertrag, sondern in der gelebten Praxis:

  • Erhält der Freelancer täglich Aufgaben vom Vorgesetzten?

  • Muss er Anwesenheitszeiten einhalten?

  • Arbeitet er ausschließlich für einen Auftraggeber?

  • Nutzt er Firmen-Equipment?

Prüfer achten besonders auf E-Mail-Kommunikation, Kalendereinträge und interne Dokumente, die die faktische Einbindung belegen. 

Wer glaubt, ein gut formulierter Freelance-Vertrag schütze vor dem Risiko, irrt. Entscheidend ist die tatsächliche Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers. Selbst die formale Gründung einer GmbH räumt das Risiko nicht per se aus. 

 

Warum das Entdeckungsrisiko 2026 deutlich steigt 

Bisher profitierte manches Grauzonenmodell schlicht von der Kapazitätslücke bei der DRV. Rund 1.500 Prüfer hatten im Schnitt weniger als einen Arbeitstag pro Betriebsprüfung – viele Fälle blieben schlicht unentdeckt. 

Das ändert sich. KIRA steht für „Künstliche Intelligenz für risikoorientierte Arbeitgeberprüfungen" und ist das neue KI-gestützte Prüftool der Deutschen Rentenversicherung. Seit Januar 2025 läuft die Testphase, 2026 ist der flächendeckende Einsatz geplant. 

Wie KIRA funktioniert: Das System analysiert Lohn- und Abrechnungsdaten, die Unternehmen seit Januar 2023 durch die Pflicht zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) automatisch übermitteln müssen. KIRA durchsucht diese Daten nach Mustern und Auffälligkeiten und erstellt ein Ranking, welche Unternehmen vorrangig geprüft werden sollten, welche Unterlagen besonders auffällig sind. Die finale Entscheidung trifft weiterhin der Prüfdienst. Aber der Weg dorthin wird schneller, gezielter und treffsicherer. 

Für Unternehmen, die mit IT-Freelancern arbeiten, bedeutet das konkret: Was früher in der Kapazitätslücke untergegangen wäre, wird künftig sichtbar. Wer bislang in einer Grauzone gearbeitet hat und nie Probleme hatte, profitierte oft schlicht davon, dass die Prüfer zu wenig Zeit hatten. Diese Sicherheitslücke schließt sich. 

 

Die Risiken für beide Seiten 

Für Unternehmen: Die Konsequenzen einer festgestellten Scheinselbstständigkeit sind erheblich. Die Deutsche Rentenversicherung fordert die Sozialversicherungsbeiträge nach, die während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit hätten abgeführt werden müssen – Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil. 

Bei einer Rückumwandlung in ein Arbeitsverhältnis muss der Auftraggeber bis zu 40,9 Prozent des Honorars als Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Auch rückwirkend für vier Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre. 

Für Freelancer: Wer als scheinselbstständig eingestuft wird, verliert nachträglich den Status der Selbstständigkeit. Mit allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen. Laut Freelancer-Kompass 2026 nennen 60 Prozent der deutschen Freelancer Scheinselbstständigkeit als das größte strukturelle Problem ihrer Arbeit. 

 

Was IT-Freelancer konkret tun können 

Scheinselbstständigkeit entsteht nicht durch einen einzelnen Faktor, sondern durch das Gesamtbild. Das ist wichtig zu verstehen, weil viele Merkmale in der Praxis nicht vermeidbar sind. Entscheidend ist, wie sie in der Summe bewertet werden. 

 

👉 Mehrere Auftraggeber 

Ein Vollzeitprojekt bei einem einzigen Auftraggeber macht einen Freelancer nicht automatisch scheinselbstständig. Wenn ein Projekt 40 Stunden pro Woche umfasst, ist schlicht keine Kapazität für weitere Auftraggeber vorhanden und das ist völlig legitim. Die DRV bewertet die Umsatzkonzentration als eines von mehreren Indizien, nicht als alleiniges Kriterium. Wer in einem Vollzeitprojekt klare Deliverables hat, frei in seiner Methodik ist und kein Weisungsverhältnis besteht, steht auch bei einem einzigen Auftraggeber gut da. 

 

👉 Eigene Betriebsmittel 

Eigene Hardware und Software sind ein positives Merkmal. Aber: Wenn ein Unternehmen aus Sicherheits- oder Compliance-Gründen ein Firmengerät vorschreibt, ist das allein kein K.O.-Kriterium. Die DRV bewertet immer das Gesamtbild. Ein Firmengerät aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen, kombiniert mit freier Zeiteinteilung und klar definierten Projektzielen, wird anders gewichtet als ein Firmengerät bei gleichzeitiger Vollintegration in die Unternehmensorganisation. Wichtig ist, den Grund für das Firmengerät im Vertrag festzuhalten. 

 

👉 Freie Zeiteinteilung 

Abstimmungs-Meetings und Kalendereinträge allein begründen keine Scheinselbstständigkeit. Koordination ist Teil jedes Projekts. Entscheidend ist, ob die Teilnahme verpflichtend angeordnet wird, wie bei einem Angestellten oder ob sie projektbedingt notwendig ist und der Freelancer grundsätzlich frei in seiner Arbeitsgestaltung bleibt. Der Unterschied liegt nicht im Kalender, sondern im Weisungsverhältnis dahinter. 

 

👉 Freiwilliges Statusfeststellungsverfahren nutzen 

Wer Unsicherheit hat, kann bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV freiwillig klären lassen, ob eine Tätigkeit selbstständig oder abhängig beschäftigt ausgeübt wird. Das schafft Rechtssicherheit für Freelancer und Auftraggeber gleichermaßen. 

 

Was Unternehmen beachten müssen 

Unternehmen die regelmäßig mit IT-Freelancern arbeiten, sollten ihre Zusammenarbeitsmodelle jetzt aktiv prüfen. Bevor KIRA es tut. Die relevanten Fragen: Wie eng ist der Freelancer in die Organisation eingebunden? Gibt es Weisungsabhängigkeit? 

Ein strukturierter Einsatz über klar abgegrenzte Projekte mit definierten Deliverables ist rechtssicherer als die dauerhafte Einbindung als „externer Mitarbeiter" ohne klares Projektende. Wer frühzeitig Verträge, Rechnungsstellung und gelebte Praxis aufeinander abstimmt, verengt den Risiko-Korridor deutlich. 

 

Fazit 

Scheinselbstständigkeit war schon immer ein reales Risiko. Mit KIRA wird es 2026 zu einem erheblich wahrscheinlicheren. Die Rechtslage hat sich nicht geändert, aber die Aufdeckungswahrscheinlichkeit steigt spürbar. 

Wer die Zusammenarbeit von Anfang an sauber aufstellt, schützt sich. Wer wartet, bis KIRA eine Auffälligkeit meldet, zahlt doppelt. 

 

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